Motorradversicherung Vergleich
Ratgeber Motorradversicherung
Ohne die gesetzlichen Vorgaben zur Motorradversicherung darf auf öffentlichen Plätzen oder Straßen kein Motorrad bewegt werden. Neben der erforderlichen Versicherung versteht es sich von selbst, dass auch passende Kleidung, eine entsprechende Fahrerlaubnis sowie eine sichere und fahrtüchtige Maschine ebenfalls zu den unabdingbaren Voraussetzungen gehören, um ordnungsgemäß als Motorradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die wichtigste Motorradversicherung für Fahrzeughalter oder Fahrer eines Motorrades ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, wie dies auch bei Pkw der Fall ist. Darüber hinaus haben Motorradbesitzer optional aber die Möglichkeit ganz nach individuellem Bedarf weitere Versicherungselemente hinzuzufügen. Ohne die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung darf kein Motorrad öffentlich bewegt werden.
Doch spätestens im Schadensfall werden die Unfallbeteiligten die Vorzüge der Haftpflichtversicherung zu schätzen wissen. Denn diese wichtige Motorradversicherung übernimmt die Regulierung von Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Haftpflichtversicherung schützt den Halter eines Motorrades als Unfallverursacher vor den Ansprüchen Dritter, denen Gesundheits- oder Vermögensschäden zugeführt wurden. Grundsätzlich treten Unfallverursacher in die Haftung in unbegrenzter Höhe gegenüber einem Geschädigten ein. Beim Abschluss der Motorradversicherung soll also darauf geachtet werden, dass Personenschäden unbegrenzt gedeckt sind. Andersfalls müssten im schlimmsten Fall lebenslange Schadensersatzzahlungen an einen Unfallgeschädigten gezahlt werden. Auch wer sein Motorrad nur mit einem sogenannten Saisonkennzeichen fährt, sollte vor jeder Fahrt unbedingt den Haftpflichtschutz überprüfen.
Besonders teure Motorräder sollten wirtschaftlich sinnvoll abgesichert werden, um im Ernstfall nicht das Nachsehen zu haben. Denn über die reine Haftpflicht hinaus bieten viele Versicherungsunternehmen noch weit mehr Tarife an, um den Versicherungsschutz für die Motorradversicherung zu erweitern. Eine guter Versicherungsschutz muss auch nicht unbedingt teuer sein, wenn man sich auf Versicherer mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis konzentriert oder vor Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich durchführt, der heutzutage mit nur wenigen Mausklicks im Internet erledigt ist. Es müssen lediglich einige Parameter zum Motorrad und zur persönlichen Situation angegeben werden und schon zeigt der Versicherungsvergleich die jeweils günstigen Tarife an. Durch günstige Konditionen können beachtliche Beträge eingespart werden.
Um alle Vorteile einer Motorradversicherung zu nutzen, sollte die Haftpflicht um Elemente aus Teil- oder Vollkasko erweitert werden, denn die reine Haftpflicht dient ausschließlich der Schadensregulierung Dritter. Teil- und Vollkasko sichern in erster Linie Schäden am eigenen Motorrad in dem vereinbarten Umfang ab. Der Fahrzeughalter oder Fahrer ist jedoch nicht in diesen Versicherungsschutz integriert. Doch auch dafür gibt es bereits erweiterte Versicherungslösungen. Wie weit der persönliche Versicherungsschutz als Motorradfahrer gehen soll, muss letztendlich jeder Zweiradbesitzer selbst entscheiden, es spielen dabei selbstverständlich auch finanzielle Aspekte eine gewichtige Rolle. Es hängt also alles von der persönlichen Einschätzung sowie vom individuellen persönlichen Bedarf ab.
Eine Vollkaskoversicherung für Motorräder bietet in der Regel auch dann umfassenden Schutz, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird. Die Teilkaskooption gilt, ähnlich wie im Pkw-Bereich, lediglich als Basisabsicherung. In der Regel bietet eine Teilkasko Motorradversicherung zumindest Schutz bei Diebstahl, Explosion oder Brand und darüber hinaus auch bei sogenannten Elementarschäden wie Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Überschwemmung. Auch bei selbst verursachten Unfällen leistet die Teilkaskoversicherung, sofern in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Auch wenn Dritte in böswilliger Absicht Schäden an einem Motorrad verursachen, wird die Teilkaskoversicherung leisten.
In der Vollkaskoversicherung sind darüber hinaus erweiterte Leistungsmerkmale enthalten. Im Zusammenhang mit der Motorradversicherung fällt auch immer wieder der Begriff Motorradschutzbrief. Dies kann für Motorradfahrer eine interessante und durch spezielle Gruppentarife interessante Option sein. Die Leistungen des Schutzbriefes können bereits in der Kaskoversicherung enthalten sein, aber auch separat abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz wird durch die Schutzbriefleistungen bei Unfall oder einer Panne erweitert. Schutzbriefleistungen können beispielsweise spezielle Pannenhilfeoptionen enthalten, die gerade für Motorradfahrer unterwegs von großem Wert sein können. Abschleppkosten können bei dieser Sonderform der Motorradversicherung ebenso enthalten sein, wie auch die Kostenübernahme für eine Übernachtung im Hotel oder die Bereitstellung eines Ersatzmotorrades. Wichtige Kriterien bei der Motorradversicherung sind auch die Versicherungssumme und das Saisonkennzeichen.
Sofern sich Motorradfahrer für ein Saisonkennzeichen entschieden haben, entfällt das An- und Abmelden bereits seit einigen Jahren. Ein Motorrad muss mindestens sechs Monate versichert sein, damit ein Halter vom Schadenfreiheitsrabatt profitieren kann. Wer außerhalb der Gültigkeit seines Saisonkennzeichens mit dem Motorrad unterwegs ist, verliert jeglichen Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme steht im Mittelpunkt der Motorradversicherung. Versicherer leisten im Schadensfall nur bis zur maximal vereinbarten Deckungssumme. Differenzbeträge müssen vom Versicherten selbst übernommen werden, was schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Die Deckungssumme sollte deshalb immer in angemessener und ausreichender Höhe vereinbart werden. Hier sollte bei der Motorradversicherung keinesfalls am falschen Ende gespart werden.
Viele Versicherer sind dazu übergegangen, ein Motorrad mit einem Pauschalbetrag von einhundert Millionen Euro abzusichern. Dies ist die derzeit höchste in Deutschland mögliche Deckungssumme. Kaskoschutzkosten können bei der Motorradversicherung erheblich gesenkt werden, wenn bereits ein anderes Fahrzeug bei der gleichen Gesellschaft versichert ist, dabei kann es sich durchaus auch um einen Pkw handeln. Viele Versicherte fragen sich auch zurecht, wann eine Motorradversicherung gewechselt oder gekündigt werden kann. Auch hierzu hat der Gesetzgeber verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt. Motorradversicherungen mit Jahreszulassung können zum 31.Dezember oder zum 1. Januar eines jeden Jahres gekündigt werden, wobei für eine ordentliche Kündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten ist.
Bei Saisonkennzeichen gelten für die Kündigung der Motorradversicherung erweiterte Regeln. Demnach muss dem Versicherungsunternehmen die Kündigung spätestens einen Monat vor Saisonstart in schriftlicher Form vorliegen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, eine neue Motorradversicherung ins Auge fasst, sollte stets die Kündigungsfristen bedenken. Unabhängig von der regulär geltenden Kündigungsfrist hat ein Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung innerhalb der Vertragslaufzeit immer das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung, und zwar innerhalb einer Frist von vier Wochen. Außerdem kann sich einen neuen Versicherer suchen, wer einen Schadensfall zu melden hat oder sein Motorrad wechselt. Die Prämien für die Motorradversicherung sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören insbesondere der Zweirad-Typ, das Alter des Versicherungsnehmers, die jährliche Fahrleistung, die Nutzungsart sowie Leistungs-, Typ-, und Regionalklasse.