Private Krankenversicherung Rechner
Die Private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Deutschland – als elementarste Versicherung überhaupt – teilt sich in zwei Möglichkeiten: die Gesetzliche und die Private, kurz GKV und PKV genannt. Wer durch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nicht in der gesetzlichen Versicherung aufgenommen wird kann/muss sich in einer PKV aufnehmen lassen.
Der Personenkreis
Hauptsächlich in der PKV versichert sind alle Beamten und Selbstständigen, sowie nicht gesetzlich versicherte Personen. Zu letzteren gehört der Personenkreis, der aufgrund eines hohen Einkommens nicht mehr gesetzlich versichert ist und nicht freiwillig weiter in der Gesetzlichen bleiben möchte. Jedoch gibt es bei den PKV nicht nur die sogenannte Vollversicherung, die der in der GKV entspricht, sondern auch Zusatzversicherungen, die jeder abschließen kann, egal, wo er Mitglied in der Vollversicherung ist. Ein bekanntes Beispiel dafür ist eine Zahnzusatzversicherung. Noch relativ jung ist die gesetzliche Grundlage, dass die privaten Krankenversicherungen jeden aufnehmen müssen, der nicht gesetzlich versichert ist, und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Erhebung von vor zwei Jahren zeigt, dass der Personenkreis der Privatversicherten beständig ansteigt – er liegt bei rund 9 Millionen Menschen, während es noch 10 Jahre zuvor eine Million weniger waren.
Die Leistungen
Begehrt ist die Mitgliedschaft in einer PKV deshalb, weil sie ein größeres Leistungsspektrum aufweist und auch Kosten übernimmt, die ein gesetzlich Versicherter nicht beanspruchen kann. Doch der Privatversicherte hat auch die Möglichkeit, sich seine persönliche Police aus Bausteinen zusammenzusetzen – bei einem Rundumschutz sind die Kosten oft sehr hoch, weshalb sich längst nicht mehr jeder die Wunschversicherung leisten kann.
Die PKVs in Deutschland
Zu den 10 größten Privatversicherungen im Land gehören die HUK Coburg, die AXA und die Debeka, wenn es um die Anzahl der Versicherten geht. Dabei wird unterschieden, ob die Verträge Vollversicherungen, Teilversicherungen oder Zusatzversicherungen sind. Die Zahlen beziehen sich auf die Vollversicherten. Dazu kommt noch einmal ein erheblicher Teil an zusätzlich oder teilweise Versicherten. Zu den Teilversicherten gehören beispielsweise die Beamten, die einen Teil der Kosten von der Beihilfestelle erstattet bekommen.
Rückkehr in die gesetzliche Versicherung
Wer sich privat Krankenversichert hat, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Gesetzliche zurückkehren. Diese sind zum Beispiel, dass der Versicherte in seiner Erwerbstätigkeit wieder unter die Verdienstgrenze fällt oder Kinder und Jugendliche, die über ihre Eltern privatversichert waren und mit Beginn von Ausbildung oder Studium nun in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.
Kinderversicherung in der PKV
Anders als in der Gesetzlichen, in der es die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei gibt, muss in der Privaten für jedes Kind ein eigener Beitrag entrichtet werden. Was viele Eltern nicht wissen: besteht diese Versicherungspflicht in der PKV, muss der Vertrag für das Kind dennoch nicht zwingend beim Anbieter der Eltern abgeschlossen werden.
Besonderheiten
Da die Tarife für viele Versicherte zu hohe Kosten bedeuten würden, gibt es eine Reihe von Sondertarifen. Dazu gehören der Basistarif, der Standard-Tarif und der Notlagentarif. Letzterer besteht erst seit dem Jahr 2013, und kostet höchstens 125 Euro im Monat. In dieser Zeit können die Schulden bei der Versicherung abgebaut werden, die zuvor aufgrund säumiger Beitrags-Zahlungen entstanden sind.
Altersrückstellungen
Während der Versicherung in der PKV werden für die Versicherten die sogenannten Altersrückstellungen gebildet. Diese sind im Beitrag enthalten. Damit wird verhindert, dass im Alter wegen höherer Leistungen der Beitrag steigt. Wechselt der Kunden den Tarif, kann er die Altersrückstellungen behalten, wechselt er aber zu einer anderen Versicherung, werden diese Rückstellungen nur teilweise übertragen.
Beitragsrückerstattung
Anders als in der GKV kann ein privat Versicherter bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen einen Teil der Beiträge zurückbekommen. Dafür gibt es verschiedene Varianten, die da sind: die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die Pauschalleistung und der sogenannte Leistungsfreiheitsrabatt.
Prinzipielle Unterschiede bei der Abwicklung
Während ein gesetzlich Versicherter von der Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse in der Regel nichts erfährt, muss ein privat Versicherter eine entsprechende Rechnung des Arztes zunächst aus eigener Tasche bezahlen und bekommt die Kosten dann von seiner PKV erstattet. Eine Abrechnung direkt mit der PKV ist nur im Krankenhaus üblich. Allerdings kann der Versicherte dadurch auch die Abrechnung kontrollieren, während ein Kunde der GKV nicht weiß, was der Arzt abrechnet. Dies ist in vielen Fällen mehr, als tatsächlich getan wurde, was das Budget der Krankenkassen stark belastet.
Ein neutraler Vergleich ist wichtig
Erfüllt man die Bedingungen, um sich privat zu versichern, steht man vor der Wahl, welche Versicherung und welcher Tarif abgeschlossen werden sollen. Dies ist nur möglich, wenn man einen unabhängigen Private Krankenversichung Vergleich bemühen kann, der die Vor-und Nachteile aufzeigt. Solche Vergleiche findet man im Netz, wobei man verschiedene anschauen sollen.
Um mehrere Angebote angezeigt zu bekommen, kann der Kunde eine Selbstbeteiligung pro Jahr veranschlagen, das Krankentagegeld, das er pro Tag der Krankheit wünscht und ab dem wievielten Krankentag dieses greifen soll. Weiterhin muss er angeben, welche Zusatzeinschlüsse er wünscht, wie die prozentuale Erstattung bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, die Erstattungen bei Sehhilfen oder ob die privatärztliche Behandlung eingeschlossen sein soll.
Außerdem zählen dazu die Unterbringung im Krankenhaus, wie Einzelzimmer oder Zweibettzimmer, das Krankenhaustagegeld sowie die Chefarztbehandlung. Dann gibt man noch die persönlichen Daten ein und kann so einen Tarifvergleich anfordern.
Zudem gibt es im Internet eine Vielzahl von Vergleichsportalen, auf denen hunderte von Tarifen aufgeführt und verglichen werden, ohne dafür spezielle Daten anzufordern. Auch hier kann man sich zunächst einen Überblick verschaffen.
Ergibt ein solcher Test, dass der Beitrag im Einzelfall zu hoch ausfällt, kann er durch verschiedene Tarifänderungen gesenkt werden. Dazu zählen die Erhöhung der jährlichen Selbstbeteiligung, der Verzicht auf Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld oder der spätere Beginn dieser Leistungen, Verzichte auf Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer und vieler anderer Vorteile, die jedoch hohe Beiträge nach sich ziehen.
Wer die Wahl hat, sollte sich auch ein Angebot der Gesetzlichen machen lassen. Denn auch dafür spricht Einiges. Und sei es nur der Vorteil, dass der Versicherte nicht in Vorleistung gehen muss. Gerade bei Alleinverdienern mit einer großen Familie kann dies zum Problem werden.
Da die Leistungen in der PKV sowie der GKV vielfach höher ausfallen als noch vor einigen Jahren, steigen auch die Beiträge immer wieder an. Die Privatversicherten können dies zwar meist besser stemmen als Mitglieder der GKV, doch immer mehr Kunden der privaten Krankenversicherung nehmen Leistungsverschlechterungen in Kauf, um die Beitragserhöhungen auszugleichen.
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