Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Vergleich

Ratgeber Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte von jedem Hunde- und Pferdebesitzer abgeschlossen werden. Nach dem Gesetz haftet der Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, vgl. § 833 BGB. Die Schadensfälle sind dabei nicht auf bloße Sachbeschädigungen beschränkt. Der Versicherungsschutz sollte insofern auch die Tötung eines Menschen bzw. die Verletzung seines Körpers oder seiner Gesundheit umfassen. Wird beispielsweise durch einen Hund ein Verkehrsunfall verursacht, wobei ein Mensch verstirbt und ein zweiter schwere gesundheitliche Schäden davonträgt, werden sich die Betroffenen mit ihren Schadensersatzansprüchen an den Tierhalter wenden. Dieser wird ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz für alle Schäden in unbegrenzter Höhe aufkommen müssen. Die Folgekosten können dabei so hoch sein, dass die wirtschaftliche Existenz des Tierhalters nicht ausreicht, um die Schäden zu amortisieren. Viele Halter betrachten die Tierhalterversicherung kritisch, zumal ihr Tier gut erzogen ist und jedes Kommando auf Anhieb befolgt. Dieser Ansicht birgt jedoch die Gefahr, dass der Instinkt eines Tieres unterschätzt wird. Gerät das Pferd oder der Hund in Panik, wird wahrscheinlich kein menschliches Wort ausreichen, um einen Ausbruch zu verhindern. Die Konsequenzen können auch hier verheerend sein.

Die gesetzliche Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Die Begrifflichkeit Tierhalterhaftpflichtversicherung stellt den Oberbegriff für Versicherungspolicen da, über die Vierbeiner gegen Schadensfälle versichert werden können. Insoweit untergliedert sich der Oberbegriff in die Pferde- und Hundehaftpflichtversicherung. Diese Tiere unterliegen im Gegensatz zu Kleintieren, exemplarisch Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster, nicht dem Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung. Daher müssen sie bei der Versicherung gemeldet werden. Manche Tierhalter sind überrascht, wenn sie über die Verpflichtungen aufgeklärt werden, die mit dem Kauf eines Vierbeiners einhergehen. Die Tierhalterhaftung ist bundesweit zwingend abzuschließen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung hingegen unterliegt unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Der Halter eines Pferdes ist in keinem Bundesland zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung verpflichtet. Bei Hundehaltern sieht es hingegen teilweise anders aus. Die Hundehaftpflichtversicherung ist mittlerweile in den meisten Bundesländern für den Besitzer verpflichtend geworden. Voraussetzung ist zumeist, dass es sich bei der Rasse um einen sogenannten „Kampfhund“ handelt. Welche Regelungen konkret gelten, sollten Tierhalter bei dem Rathaus ihres Wohnortes erfragen. Der Gesetzgeber hat zudem angedeutet, die Vorschriften in Zukunft zu verschärfen, da der Tierhalter im Schadensfall regelmäßig nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um den Anspruch zu befriedigen.

Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung hat viele Vorteile:

Da die Tierhalterhaftpflicht für das eigene Pferd nicht zwingend abgeschlossen werden muss und Hunde in einigen Bundesländern von der Versicherungspflicht befreit sind, könnte der Eindruck entstehen, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung entbehrlich ist. Dem ist jedoch nicht so, der Tierhalter sollte sich insoweit nicht von dieser Vorstellung leiten lassen. Heutzutage zählt die Versicherung zu den bedeutendsten am Versicherungsmarkt. Der wesentliche Vorteil der Police besteht darin, dass der Tierhalter vor der Inanspruchnahme von Schadensersatzansprüchen geschützt wird. Bei schweren Schäden könnten lebenslange Verpflichtungen begründet werden, so dass sich der Versicherungsschutz im Versicherungsfall spürbar auswirken wird. Darüber hinaus wird auch der Schaden, den das Opfer erlitten hat, angemessen amortisiert. Bei manchen Versicherungen besteht der Versicherungsschutz auch für Dritte, die kurzzeitig die Betreuung des Vierbeiners übernommen haben. Hat der Versicherungsnehmer seinerseits Anspruch gegen den Verantwortlichen eines Schadens, und gerät dieser mit der Zahlung in Verzug, gleicht die Tierhalterversicherung die Ansprüche über die sogenannte Forderungsausfalldeckung aus. Zuletzt ist der Abschluss der Versicherung mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Die Beiträge sind in der Regel deutlich niedriger als dies bei anderen Versicherungen der Fall ist.

Die private Haftpflichtversicherung ist keine Alternative:

Manche Tierliebhaber glauben, dass Schäden, die von ihrem Hund oder Pferd verursacht werden, über ihre private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden können. Dies ist jedoch ein Irrtum, da die Privathaftpflicht nur für Ansprüche aufkommt, die von einem Kleintier begründet worden sind. Wird der Besucher beispielsweise von dem Meerschweinchen gebissen, kann der Besitzer den Vorfall problemlos seiner Versicherung melden. Die Ansprüche des Besuches gegenüber den Besitzer werden von ihr befriedigt. Zu den Kleintieren zählen auch Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche. Hunde und Pferde genießen derweil keinen Versicherungsschutz bei Frauchen oder Herrchen. Zudem müssen auch Halter von exotischen Tieren eine spezielle Versicherung abschließen, da die Privathaftpflicht für solche Gattungen nicht verantwortlich ist. Zu den Exoten zählen insbesondere Raubkatzen, Schlangen, Giftspinnen, Frettchen, Falken oder Reptilien. Wer ein solches Tier bereits in seinen eigenen vier Wänden hält oder über eine Anschaffung nachdenkt, sollte unbedingt die zu dem Tier passende Versicherung abschließen.

Den Leistungsumfang der Versicherungen beachten:

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Tierhalterpflichtversicherung zum Teil gravierende Unterschiede. Alle Versicherungsgesellschaften bieten einen Basisschutz an, der durch zusätzliche Policen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. In der Regel wird sich der Tierhalter zunächst mit seiner eigenen Versicherung auseinandersetzen, um entsprechende Angebote einzuholen. Manchmal kann es sich jedoch anbieten, die Offerte auszuschlagen, um mit einem anderen Dienstleister einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Insbesondere bei Spezialpolicen bestehen auf dem Markt deutliche Unterschiede, die sich im Hinblick auf den Preis und die Leistung niederschlagen. Einige Versicherer bieten beispielsweise keinen Versicherungsschutz für Kampfhunde an, andere verlangen demgegenüber einen Aufpreis. Wer sein Pferd versicherungsrechtlich absichern möchte, sollte darauf achten, dass auch Flurschäden in angemessener Höhe mitversichert sind. Bei männlichen Vierbeinern besteht sogar die Möglichkeit, die Folgen eines Paarungsaktes mit einem Artgenossen zu versichern. Wird dieses natürliche Verhalten nicht in den Leistungskatalog aufgenommen, muss der Tierhalter tatsächlich Alimente sowie sonstige Folgekosten bezahlen, wenn durch den Deckakt Nachwuchs gezeugt wird. Große Unterschiede bestehen bei den Dienstleistern vor allem bei den zugesagten Deckungssummen. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden, da beispielsweise ein schwerer Verkehrsunfall, der durch das eigene Tier verursacht worden ist, normalerweise sehr hohe Kosten mit sich bringen wird.

Der Vergleich der Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Einige Besitzer von Vierbeinern scheuen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, da sie einen zu großen Aufwand erwarten. Alternativ melden Tierhalter ihren besten Freund bei der Versicherungsgesellschaft an, wo sie selbst seit Jahren Versicherungsschutz genießen. Im letzten Fall kann es sich tatsächlich um das optimale Versicherungspaket handeln. Dennoch sollte vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ein genereller Vergleich durchgeführt werden. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern ist es sicherlich schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich, sämtliche Angebote zu recherchieren, um diese anschließend auszuwerten. Abhilfe schaffen spezielle Suchmaschinen, die einen Vergleich vollautomatisch durchführen, ohne dass der Nutzer viel Zeit oder Aufwand investieren muss. Bevor allerdings ein Vergleich durchgeführt werden kann, sollte der Tierhalter noch einige individuelle Einstellungen übertragen. Insbesondere die Selbstbeteiligung sollte vorab bei der Suche berücksichtigt werden. Je höher der Betrag für die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger sind die monatlichen Versicherungskosten. Sobald der Suchprozess abgeschlossen worden ist, wird der potentielle Versicherungsnehmer feststellen, dass es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften vor allem große Preisunterschiede gibt. In den meisten Fällen ist es jedoch nicht ratsam, den günstigsten Tarif zu buchen. Stattdessen sollten die Leistungen überprüft werden, die von dem Versicherer angeboten werden. Verbraucherschutzorganisationen prüfen die Versicherer regelmäßig im Hinblick auf ihre Offerten. Nach der Überprüfung erhalten die entsprechenden Dienstleister ein Testsiegel, aus dem Verbraucher Rückschlüsse auf die Qualität der Versicherung schließen können. Neben den Leistungen sollte auch darauf geachtet werden, welche Fälle nicht von der Versicherung gedeckt sind. Zuletzt sollte auch eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 3 Millionen € gewählt werden. Der Versicherungsvergleich macht Tierhaltern jedenfalls sehr einfach, einen passenden Tarif zu finden. Besonders sinnvoll sind die individuellen Einstellungsmöglichkeiten, die geradezu einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz garantieren.

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