Wohngebäudeversicherung Vergleich

Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung

Neben der persönlichen Haftpflicht sollte der Schutz des Wohneigentums an erster Stelle stehen, wenn es um die Auswahl von Versicherungen geht. Deshalb ist für alle, die ein eigenes Haus besitzen, eine Wohngebäudeversicherung existentiell wichtig.

Eine extra Versicherung ist die Grundbesitzer-Haftpflicht, die in der Gebäudeversicherung nicht beinhaltet ist. Diese tritt für Schäden ein, die einem Dritten durch die Gefahren eines Gebäudes entstehen, wie der berühmte herabfallende Dachziegel.

Was beinhaltet die Wohngebäudeversicherung?

Üblich ist die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung, die eine Brandversicherung beinhaltet, sowie gegen Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Zusätzlich kann eine Elementarschutzversicherung abgeschlossen werden, die jedoch dort, wo sie die Einwohner am dringendsten brauchen würden, oft von den Versicherungen abgelehnt wird. Man denke nur an die Überschwemmungen der letzten Jahre, bei denen viele Familien ihr Haus verloren. Doch gerade am Ufer eines Flusses werden die Bewohner meist nicht gegen diese drohende Gefahr versichert.

Was ist versichert?

Schließt man einen solchen Versicherungsvertrag für sein Eigentum ab, wird im Vertrag die Adresse des Gebäudes eingetragen. Dazu können diverse Nebengelasse kommen, die bezeichnet werden, wie Scheune oder Schuppen, Garage oder Ähnliches. Einiges wird als Zubehör des Gebäudes angesehen, wie Klingelanlagen oder Briefkästen, ohne explizit aufgeführt zu sein. Auch zum Gebäude gehören Möbel, die fest damit verbunden sind. Hierüber gibt es immer wieder Streit, denn Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände sind nicht von der Gebäudeversicherung erfasst. Sie müssen über eine Hausratversicherung versichert werden, wenn Schutz bestehen soll. Doch sogenannte fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände gelten als Zubehör des Hauses, wie Einbaumöbel oder auch eine Badewanne, also alles, was bei einem Umzug nicht einfach verladen und mitgenommen werden kann.

Sonderfälle für fest verbundene Teile gibt es jedoch auch. Ist der Eigentümer, dessen Versicherung leisten soll, nicht der Eigentümer des betroffenen Teils, wie einer Verkleidung am Balkongeländer oder eine Markise, die der Mieter auf eigene Kosten angebracht hat, zählen diese nicht als Teil des Gebäudes.

Die versicherten Gefahren

Was ist nun unter den einzelnen Versicherungsteilen zu verstehen? Bei Feuer dürfte die Sachlage noch am eindeutigsten sein. Wenn es brennt, ist die Ursache dafür im Prinzip unerheblich. Ein Brand kann ebenso durch eine umgestoßene Kerze entstehen wie durch eine Explosion oder einen Blitzschlag. Ist die Police entsprechend ausgestellt, sind bei Blitzschlag auch Überspannungsschäden beinhaltet, ohne dass ein tatsächlicher Brand ausbricht.

Streitpunkt ist oft die Leitungswasserversicherung. Denn hier ist Wasser gemeint, dass die Leitung bestimmungswidrig verlassen hat. Zum Beispiel, weil ein Frostschaden die Leitung beschädigte oder diese aus anderem Grund zerbrach. Nicht dazu gehören Regenwasserschäden oder eben solche, die durch über die Ufer getretene Flüsse verursacht wurden.

Bei Sturm und Hagel gibt es Bestimmungen, wann diese Wetterunbilden in ihrer Definition erfüllt sind. Dafür werden im Falle eines Schadens die meteorologischen Institute befragt. Sturm ist zum Beispiel dann vorhanden, wenn die Windstärke ab 8 erreicht. Das entspricht 63 km pro Stunde Windgeschwindigkeit. Hagel ist immer dann versichert, wenn er als solcher bestätigt wird. Es gibt keine Eingrenzung der Korngröße.

Pflichten des Kunden

Der Kunde hat gewisse Auflagen zu erfüllen, will er den gesamten Versicherungsschutz genießen. So gibt es zum Beispiel Versicherungen, die die Installation von Rauchmeldern verlangen. Nur dann greift bei einem Brandschaden die Versicherung. In einigen Bundesländern sind diese inzwischen ohnehin verpflichtend einzubauen.

Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?

Außer dem Schaden, der in seinem ganzen Ausmaß oft erst nach einiger Zeit zu beziffern ist, werden von der Wohngebäudeversicherung auch diverse weitere Kosten übernommen. Diese können sein: die Schadenminderungskosten, wenn also ein höherer Schaden durch den Einsatz von Material und Arbeitsleistung verhindert werden kann. (Abdecken eines offenen Daches mit Planen wäre ein Beispiel dafür). Auch der Mietausfall kann dazu gehören oder Wasserverlust, Sachverständigenkosten und einiges mehr.

Beitragsberechnung

Um den Beitrag berechnen zu können, muss ein Wert für das Gebäude ermittelt werden. Das ist nicht ganz einfach, wird aber von den Versicherungen standardisiert. Denn man beruft sich auf eine Versicherungssumme von 1914, die mit einem jährlich neu festgelegten Multiplikator zusammengefasst wird. Auch die Wohnfläche spielt eine Rolle.

Pflichtversicherung

In der DDR war die Gebäudeversicherung (inklusive aller Elementarschäden) eine Pflichtversicherung. In der BRD nicht, weshalb es auch heute eine freiwillige Versicherung ist. Doch seit den Hochwassern der letzten Jahre steht der Punkt wieder in der Diskussion, ob zumindest der Schutz vor Elementarschäden für Hausbesitzer zu einer Pflicht werden sollte. Zwar wurde dies in ganz Deutschland befürwortet, jedoch von der entsprechenden EU-Kommission abgelehnt.

Der Wohngebäudeversicherung Vergleich

Wie viele andere Versicherungen auch, sind die Gebäudeversicherungen nicht auf einen Blick zu vergleichen. Denn nicht nur der Beitrag spielt eine Rolle, sondern auch und ganz besonders die damit versicherten Gefahren. Deshalb sollte man sich im Netz einen Wohngebäudeversicherung Vergleich durchführen und schauen, was hinter den Angeboten steckt.

Dafür gibt man in den Tarifrechner den verlangten Gebäudetyp ein, zum Beispiel: Einfamilienhaus, dann die Bauartklasse, die man aus Vorgaben wählen kann (zum Beispiel massiv mit harter Dachung), und das Baujahr. Auch die Fragen nach Sanierungen, ausgebautem Dachgeschoss und Weitere sollte man so gut als möglich beantworten. Wohnfläche, Gewerbefläche, Carports und Ähnliches werden zudem abgefragt. Dann können die ersten Angebote gemacht werden. Doch Vorsicht: diese sind nicht bindend. Sie dienen lediglich zu einer ersten Orientierung. Hier sollte man ein detailliertes Angebot der Versicherung abwarten und erst wenn dieses zur Unterschrift vorliegt, endgültig vergleichen und abschließen.

Kündigen und Wechseln

Will man den Anbieter der Gebäudeversicherung wechseln, dann kann man mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Auch eine außerordentliche Kündigung kann in Frage kommen. Zum Beispiel dann, wenn die Versicherung die Mitteilung über eine Prämienerhöhung schickt. Danach darf der Kunde vier Wochen lang kündigen. Ebenso verhält es sich im Schadenfall. Auch hier kann man vier Wochen lang kündigen, und zwar unabhängig davon, ob geleistet wurde oder nicht. Kauft man eine Immobilie, muss man den alten Vertrag nicht übernehmen. Nach der Eintragung ins Grundbuch hat man vier Wochen Zeit, die alte Police zu kündigen und sich mit einer Neuen abzusichern.

Ist man sich unsicher, ob man seine Wohngebäudeversicherung wechseln soll, dann bietet es sich an, auch im Internet zu recherchieren, was andere Kunden zu der in Frage kommenden Gesellschaft sagen. Denn guter Service kann ein Kriterium sein, der zum Wechsel bewegt. Auf alle Fälle ist genaue Prüfung angesagt: nicht nur der Beitrag allein sollte der ausschlaggebende Grund sein.

Schutz für Ihre Immobilie

Gebäude sind einer Menge Einflüsse ausgesetzt: Witterungen, Vandalismus oder Unfälle können im Laufe der Jahre große Schäden anrichten, deren Instandsetzung sehr schnell ins Geld gehen kann. Wenn Sie eine Immobile besitzen, ob zur Vermietung oder als Eigentum, sei Ihnen eine Wohngebäudeversicherung ans Herz gelegt, denn diese kann Sie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin schützen.

Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt

Die ideale Versicherung ist leistungsstark, wodurch sie so viele Eventualitäten wie möglich abdeckt. Das bedeutet, dass zu allererst das Gebäude an sich und das, was an ihm fest installiert ist, in den Versicherungsschutz fällt. Dazu zählen die sanitären Einrichtungen, Außenmarkisen oder Einbauschränke. Auch Garagen sind mitversichert, da sie zu dem Objekt gehören. Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel Schäden durch Feuer und Blitz ab, Explosionen, Leitungswasser und Frost sowie An- und Aufprall von Flugzeugen oder deren Teile. Wenn Sie eine gute Grundversicherung haben, sind Zusatzversicherungen in der Regel nicht mehr nötig. Sie würden die Policen nur unnötig in die Höhe treiben, können aber mitunter Sinn machen. Wie genau Ihr idealer Schutz aussieht, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. In Gebieten, wo es regelmäßig zu Elementarschäden wie Hochwasser kommen kann, ist dies unabdingbar.

Tarifvergleich ist wichtig

Bevor Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden, sollten Sie die unterschiedlichen Anbieter am Markt vergleichen. Heutzutage geht das ganz einfach online – ebenso wie der Abschluss. Prüfen Sie, welche Versicherung den Schutz bietet, den Sie für Ihre Gebäude brauchen und wählen Sie den günstigsten Anbieter aus. Der Vergleich ist kostenlos und verpflichtet Sie selbstverständlich zu nichts.

Weitere Informationen zum Thema „Wohngebäudeversicherung“ finden Sie auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebäudeversicherung

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