Pflegezusatzversicherung Vergleich

Ratgeber zum Thema Pflegezusatzversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als weiteres Standbein der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt. Sie soll pflegebedürftige Personen finanziell unterstützen und wird in Form von Pflegegeld, Pflege durch Familienangehörige oder durch Kostenübernahme bei stationärer oder ambulanter Pflege erbracht. Der Leistungsgrad richtet sich nach den drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen.

Die Klassifizierung der Pflegestufen

Pflegestufe I
Um in die Pflegestufe I eingestuft zu werden, muss erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen. Der Betroffene benötigt täglich ein Minimum von 1,5 Stunden Hilfe. Außerdem prüft der medizinische Dienst der Krankenkassen, ob die Grundpflege mit Toilettengängen, Waschen und Nahrungsaufnahme mindestens 46 Minuten täglich dauert.

Pflegestufe II
Zur Einstufung in die Pflegestufe II wird schwere Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt. Der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf liegt bei mindestens drei Stunden, auf die Grundpflege entfallen 121 Minuten oder mehr.

Pflegestufe III
Die schwerste Pflegestufe tritt dann ein, wenn täglich mindestens fünf Stunden Hilfe notwendig sind und davon mindestens 241 Minuten zur Grundpflege aufgebracht werden müssen. Auch in der Nacht ist die Grundpflege notwendig.

Wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reicht

Häufig reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr aus, um die Pflege eines bedürftigen Menschen zu sichern. Immer mehr Menschen sind von einer Versorgungslücke betroffen, die sie mit einer Pflegezusatzversicherung schließen können. Das Gesetz von 1995 wurde zwar mit der Pflegereform von 2008 angepasst und 2013 ist einem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wirksam. Mit der Neuausrichtung hat man vor allem Leistungen für Demenzkranke und mit dem Pflege-Bahr die Förderung der privaten Pflegevorsorge erhöht.

Konditionen für den staatlich geförderten Pflege-Bahr:
• Leistungen gelten nur für über 18-jährige, die keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen
• Betroffene erhalten eine jährliche Zulage von 60 €
• die Zulage ist einkommensunabhängig
• Förderung kann nur zusammen mit den aktuellen Pflege-Bahr-Tarifen gewährt werden
• Antragsteller dürfen nicht abgelehnt werden
• Leistungsausschluss ist nicht gestattet
• Es dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden

Unterschied von Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung

Private Pflegezusatzversicherungen bieten in der Regel die Modelle Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung an. Die Pflegekostenversicherung wird eher selten in Anspruch genommen, denn sie erstattet nur tatsächlich nachgewiesene Pflegekosten in einem überschaubaren Umfang. Abhängig von der Pflegestufe steht ein monatlicher Maximalbetrag zur Verfügung, der nicht immer mit den tatsächlichen Pflegekosten übereinstimmt.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen Tagessatz, ähnlich wie die Krankenhaustagegeldversicherung, das Pflegetagegeld. Der Bedürftige erhält je nach Pflegestufe den vereinbarten Tagessatz. Die Zahlungen erfolgen also nicht zweckgebunden und die tatsächlichen Kosten der Pflege müssen nicht nachgewiesen werden.

Warum ist eine Pflegzusatzversicherung wichtig

Sowohl gesetzliche als auch private Pflegeversicherungen haben immer größere Schwierigkeiten, ihre Leistungen zu finanzieren. Dies ist teilweise im System begründet, haben aber auch seine Ursache im demographischen Wandel. Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen nimmt die Zahl der Beitragszahler immer weiter ab, die Zahl der Bedürftigen aber erheblich und konstant zu. Die Menschen in Deutschland werden immer älter, was dazu führt, dass unsere Gesellschaft immer mehr Pflegebedürftige versorgen muss. Die gesetzlichen Leistungen sind in den meisten Fällen unzureichend und die Versorgung kann nur ein Minimum dessen abdecken, was eigentlich notwendig wäre. Hier kommt die Pflegezusatzversicherung ins Spiel, denn sie schließt genau die Versorgungslücken, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung entstanden sind. So kann im Bedarfsfall eine angemessene Pflege gewährleistet werden. Auch zusätzliche Leistungen können mit der Zusatzversicherung finanziert werden.

Dazu unterscheidet man drei Formen der Pflegezusatzversicherung:
– Pflegetagegeldversicherung
– Pflegerentenversicherung
– Pflegekostenversicherung

Für wen eignet sich eine Pflegezusatzversicherung?

Mit der Pflegeversicherung versichert man die Bezahlbarkeit möglicher späterer Pflegekosten. Zwar gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung, die automatisch mit der Krankenversicherung abgeführt wird, häufig reichen die Leistungen nicht für die tatsächlichen Kosten der Pflege aus. Oft müssen Pflegebedürftige einen Großteil der Kosten selbst tragen oder Angehörige bzw. das Sozialamt tragen die finanzielle Last. Wer überblicken kann, dass bei Eintritt des Rentenalters Rente und die monatlichen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen werden, um die tatsächlichen Kosten zu decken, sollte den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen.

Kann die Pflegezusatzversicherung Leistungen verweigern?

Werden bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, können auch Leistungen der privaten Zusatzversicherung verweigert werden. Auch die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit spielt hierfür eine Rolle. Ist sie nicht notwendig, werden Leistungen nicht erbracht. Betroffene müssen die Zahlungs-, Warte- und Einreichungsfristen beachten. Sind Wartezeiten noch nicht abgelaufen, kann die Pflegezusatzversicherung nicht greifen. Wurden die Fragen zur Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann sich tief Zusatzversicherung Zahlungen ebenfalls verweigern. Der gleiche fall tritt ein, wenn die vereinbarten Höchstbeträge bereits ausgeschöpft wurden oder der Versicherte Zahlungen versäumt hat.

Wie findet man wie die richtige Pflegezusatzversicherung?

Die private Vorsorge für Zeiten der Bedürftigkeit wird wichtiger denn je. Daher macht es Sinn, früh genug über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Ein Versicherungsvergleich hilft, die Leistungen unterschiedlicher Anbieter zu prüfen und die für sich geeignete herauszufinden. Eine Checkliste kann hilfreich sein, sich besser unter den vielen Modellen privater Versicherer zurechtzufinden.

Darauf sollten Sie achten:
Der einfache Nachweis von Pflegebedürftigkeit sollte ein Kriterium für die Wahl einer Pflegezusatzversicherung sein. Die gewählte Versicherung sollte auch bei Pflege durch Laien zahlen und Betroffenen im Leistungsfall von Beiträgen zur Pflegezusatzversicherung freistellen. Die Versicherung sollte auch bei Pflegestufe Null (Demenz) zahlen und Wartezeiten sollten nicht in Kauf genommen werden müssen.

Versicherungsmodelle privater Versicherer im Vergleich

Pflegezusatzversicherung miteinander zu vergleichen, bringt erhebliche Vorteile. Die große Angebotsvielfalt macht es schwer, ein Angebot realistisch zu beurteilen. Oft unterscheiden sich die Leistungen nur geringfügig, die Beitragshöhen weichen aber erheblich voneinander ab. Durch einen Versicherungsvergleich kann sich der Interessent darüber klar werden, welche Leistungen er benötigt oder wünscht und aus einem breiten Angebotsspektrum das für die günstigste ermitteln. Nicht selten entdeckt er dabei Tarife, die er ohne einen Versicherungsvergleich gar nicht erst gefunden hätte. Ein Online-Vergleich zur Pflegezusatzversicherung hilft, sowohl die Beiträge als auch die Bedingungen jeder einzelnen Versicherung miteinander zu vergleichen. Um sich Klarheit zu verschaffen, ist eine übersichtliche Darstellung der einzelnen Anbieter, beispielsweise durch ein Ampelsystem, sinnvoll. Hier kann man auf den ersten Blick erkennen, ob die gewünschte Vorsorge alle wichtigen Kriterien erfüllt.

Bevor man sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte man genau wissen, welcher persönliche Bedarf besteht und wie viel Geld man investieren möchte und kann. Erst danach beginnt die Prüfung einzelner Angebote. Alle gewünschten Leistungen im Tarif müssen durch die gewählte Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Hat man mehrere Anbieter gefunden, deren Leistungsumfang sich ähnelt, vergleicht man am besten die Beiträge miteinander. Oft spielt nicht die Art der Leistung, sondern der Umfang der Leistung die ausschlaggebende Rolle für die Wahl der Pflegezusatzversicherung.

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