Risikolebensversicherung Vergleich
Ratgeber zum Thema Risikolebensversicherung
Jeder volljährige Mensch kann bestimmte Personen für den Fall seines eigenen, vorzeitigen Ablebens finanziell absichern. Ein geeignetes Mittel hierzu ist eine Risikolebensversicherung, die im Voraus abgeschlossen werden muss. Tritt der Tod nach dem Abschuss ein, wird den hinterbliebenen Personen, die im Versicherungsvertrag berücksichtigt worden sind, die Versicherungssumme ausgezahlt. Die Höhe der Versicherungssumme ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die ebenfalls im Versicherungsvertrag geregelt sind.
Die wesentlichen Unterschiede einer Risikolebensversicherung zu einer Kapitallebensversicherung sind, dass die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung ausschließlich im Versicherungsfall ausgeschüttet wird und dass bei einer Risikolebensversicherung weder während, noch mit Ablauf der Vertragslaufzeit eine verzinste Auszahlung angesparter Prämien vorgesehen ist. Kommt es bis zum Ablauf des Vertrages nicht zum versicherten Todesfall, endet die Risikolebensversicherung ohne Auszahlung. Allerdings – und dies ist ihr deutlicher Vorteil – ist eine Risikolebensversicherung alles in allem sehr viel günstiger als vergleichbare Versicherungsformen.
Auf den Vertrag kommt es an
Bei der Frage, wie die Risikolebensversicherung gestaltet sein soll, ist generell zwischen zwei Arten der Risikolebensversicherung zu unterscheiden, nämlich zwischen der sogenannten verbundenen und fallenden Risikolebensversicherung. Nichtsdestotrotz wird das Spektrum der Risikolebensversicherungen umso größer, je genauer man die Details der Verträge betrachtet.
Verbundene Risikolebensversicherung
Oft wollen sich Lebenspartner, Eheleute oder Geschäftspartner gegen finanzielle Schieflagen beim eigenen unerwarteten Todesfall oder dem des Partners absichern. Hierfür kann eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, deren Schutz mindestens zwei oder mehr Personen im Vertrag berücksichtigt. Im Todesfall eines der Versicherten zahlt die verbundene Risikolebensversicherung die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme an die übrigen Versicherten aus. Tritt der Versicherungsfall gleichzeitig für zwei Versicherte ein, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, wird die Versicherungssumme an die übrigen Versicherten beziehungsweise an die berücksichtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.
Fallende Risikolebensversicherung
Die Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung sind vergleichsweise niedrig. Bei einer fallenden Risikolebensversicherung ist es zudem vertraglich geregelt, dass sie im Verlauf des Versicherung sogar noch weiter sinken. Diese Reduzierung der Prämien kann durchgehend, gestaffelt, jährlich oder nach ganz individuell ausgehandelten Prinzipien erfolgen. Eine solche fallende Risikolebensversicherung ist oftmals im Rahmen einer Baufinanzierung sinnvoll und wird hierfür vorausgesetzt, damit die Lebenspartner bzw. die Familie im Todesfall des Baukreditnehmers vor Pfändungen und dergleichen abgesichert sind. Gleichzeitig – und dies ist der Vorteil einer Risikolebensversicherung – sollen die Versicherungsbeiträge sowie die im Versicherungsfall fällige Summe stetig gesenkt werden, je näher es zur vollständigen Tilgung der Baufinanzierung kommt. Genau diese Bedingungen werden im Vertrag einer fallende Risikolebensversicherung geregelt.
Für wen eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist
Im Hinblick auf die zwei wesentliche Arten der Risikolebensversicherung sollte bereits klar geworden sein, für wen eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein kann, nämlich insbesondere für Menschen, die in einer Lebenspartnerschaft, Ehe oder Familie hauptsächlich alleine für den Lebensunterhalt verantwortlich sind. Stirbt diese Person, kann eine zuvor abgeschlossene Risikolebensversicherung den durch den Todesfall der versicherten Person entstandenen Ausfall des Lebensunterhalts für die Angehörigen zumindest über einen bestimmten Zeitraum hinweg auffangen bzw. sichern. Der Umfang dieser Sicherung ist selbstverständlich von den Bedingungen des Versicherungsvertrag abhängig.
Die Prämien der Risikolebensversicherung
Der monatliche Versicherungsbeitrag für eine Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter der zu versichernden Person, von ihrem Gesundheitszustand und von der gewünschten bzw. möglichen Versicherungssumme. Für die Risikobewertung ist es außerdem von Belang, ob die zu versichernde Person einen tendenziell lebensgefährlichen Beruf ausübt, Risikosportarten betreibt und sich gesundheitlichen Risiken, wie z.B. dem Rauchen, aussetzt. Ferner kann für die Vertragsgestaltung die Krankenakte des zu Versichernden von Interesse sein. Zusätzlich können beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Provision sowie bestimmte Gebühren anfallen. Die vorherige Prüfung des Vertrages, auch unter Zuhilfenahme einer unparteiischen Beratung ist gegebenenfalls ratsam. Gut zu wissen: Nach wie vor können Kosten für die Risikolebensversicherung bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich abgesetzt werden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Für die Höhe der anzusetzenden Versicherungssumme ist erstens ausschlaggebend, welche Versicherungsprämie der Versicherungsnehmer monatlich zu zahlen bereit ist und zweitens, wie hoch der finanzielle Bedarf der Begünstigten beim Todesfall des Versicherten geschätzt werden muss.
Bei Familien, beispielsweise, wird die hinreichende Versicherungssumme für die alleinerziehenden Hinterbliebenen in Höhe des mindestens fünffachen Brutto-Jahreseinkommens des Versicherten empfohlen. Bei Lebenspartnern ohne Kinder liegt die Empfehlung für die Versicherungssumme bei dem dreifachen Jahreseinkommen des Versicherten.
In der Kalkulation der Versicherungssumme werden zudem Kredite sowie wahrscheinliche Veränderungen der Lebensumstände, beispielsweise eine Heirat oder die Geburt von Kindern, berücksichtigt.
Wie man die passende Risikolebensversicherung findet
Bei der Wahl der richtigen Risikolebensversicherung ist es aufgrund der Fülle von Anbietern und der nur schwer überschaubaren Vielfalt an Risikolebensversicherungen ratsam, die Angebote gründlich zu vergleichen. Ausschlaggebend für die Wahl der richtigen Risikolebensversicherung sind letztlich die Höhe der Versicherungsprämien, die Höhe der Versicherungssumme sowie weitere Versicherungsleistungen. Um die richtige Auswahl abzusichern, ist eine Beratung durch einen unabhängigen Experten oder Versicherungsmakler durchaus ratsam.
Tipp: Eine Risikolebensversicherung kombinieren
Risikolebensversicherungen können mit vielen Zusatzversicherungen kombiniert werden. Auf diese Weise kann eine Risikolebensversicherung an individuelle Gegebenheiten noch besser angepasst werden, sodass beispielsweise die Prämien für eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit ausgesetzt werden können, ohne dass dabei der Schutz der Risikolebensversicherung ausfällt. Außerdem sind die einzelnen Versicherungen in einem Kombipaket günstiger als einzeln abgeschlossene Verträge.
Wie man eine günstige Risikolebensversicherung abschließt
Wer eine günstige Risikolebensversicherung sucht, sollte sich so früh wie möglich für eine passende Risikolebensversicherung entscheiden, denn je jünger der Versicherte ist, desto günstiger fallen die Prämien anfangs aus. Darüberhinaus gibt es enorme Preisunterschiede bei den Anbietern: Insbesondere Direktversicherungen bieten im Gegensatz den traditionellen Wettbewerbern im Versicherungsmarkt Risikolebensversicherungen zu deutlich niedrigeren Preisen an. Auch hier ist ein gründlicher Vergleich der Angebote unerlässlich, um die jeweils richtige Risikolebensversicherung zu finden.
Auf die Details achten
Risikolebensversicherungen bieten weit mehr als ihre vordergründigste Leistung. Vor Vertragsschluss sollte beispielsweise geprüft werden, ob der Versicherungsschutz ab Eingang des Antrags gilt, wie die Kündigungsbedingungen geregelt sind und ob und unter welchen Umständen die Bedingungen der Risikolebensversicherung während der Vertragslaufzeit an die Lebensumstände des Versicherten angepasst werden können. Dies ist von Belang, wenn beispielsweise ein Familienzuwachs, eine Heirat oder der Kauf einer Wohnung oder Immobilie beabsichtigt sind.
Auch sollte vor Vertragsschluss erörtert werden, ob und inwieweit eine Risikolebensversicherung im Falle einer tödlichen Erkrankung des Versicherten, die dessen Lebenserwartung offenkundig verkürzt, die vertraglichen Leistungen gewährt. Zudem kann eine Risikolebensversicherung Überschüsse an die Versicherten weitergeben. Dies ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, allerdings muss dies im Vertrag geregelt sein. Wird der Versicherte also an Überschüssen beteiligt, hat dies – je nach Vertrag – beispielsweise günstige Auswirkungen auf die Versicherungsprämien oder auf die Versicherungssumme. Aber Achtung: Was für Überschüsse gilt, kann umgekehrt auch für die Defizite einer Versicherungsgesellschaft gelten, was dann zum Beispiel höhere Prämien für den Versicherungsnehmer zur Folge hat. Auch hier sind also eine gründliche Prüfung des Vertrags und eine gute Beratung empfehlenswert.