Rürup-Rente Vergleich
Ratgeber zum Thema Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, handelt es sich um eine Art der Altersvorsorge, welche staatlich gefördert wird und seit dem Jahr 2008 in der Bundesrepublik Deutschland existiert. Darüber hinaus gibt es einen speziellen Rentenversicherungsvertrag, welcher im Grunde normalen gesetzlichen Rente sehr ähnlich ist. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Rürup-Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt ist. Vor allem für Selbstständige ist die Rürup-Rente, welche von Bert Rürup entwickelt wurde, sehr lohnenswert.
Ganz ähnlich wie auch bei der Riester-Rente hat die Rürup-Rente kein Kapitalwahlricht wie vergleichsweise bei der privaten Rentenversicherung. Im Grunde heißt das nichts anderes, als dass die gesparte Summe zu einem späteren Zeitpunkt nicht komplett und auf einen Schlag ausbezahlt wird, sondern stattdessen über das ganze Leben verteilt in gleichbleibende Renten ausbezahlt wird. Hier spricht man von der Verrentungspflicht, der auch weitere Bereiche unterliegen. Zu diesen zählen beispielsweise die Berufsunfähigkeitsrente oder auch die Todesfallleistung.
Welche Vorteile und Nachteile hat die Rürup-Rente?
In erster Linie ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige sehr lohnenswert, sofern diese einer hohen Steuerlast unterliegen. Sie sind nämlich aufgrund ihrer Selbstständigkeit nicht dazu bemächtigt, die betriebliche Altersvorsorge bzw. die Riester-Rente zu nutzen. Natürlich können auch Angestellte die Rürup-Rente in Anspruch nehmen: Aufgrund des neuen Höchstbetrags von 20.000 Euro bei den Sonderausgaben lässt sich damit gut für das Alter sparen.
Es gibt einige klare Vorteile, welche die Rürup-Rente aufweist. Dazu zählen zum Beispiel in erster Linie steuerliche Vorteile durch die Geltendmachung bei den Sonderausgaben der Einkommenssteuererklärung. Wichtig ist zu wissen, dass im Falle einer länger andauernden Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG 2 keine Berücksichtigung des angesparten Geldes bei der Berechnung des Vermögens erfolgt.
Der Vertrag mit der Rürup-Rente ist während der gesamten Sparzeit pfändungssicher, sofern die Beiträge für die Rente gefördert werden. Weiterhin haben Rentenversicherte den Vorteil, dass sie eine flexible Ansparung vornehmen können. Ist man selbstständig, hat man beispielsweise die Möglichkeit, jeden Monat kleine Beträge in die Rente einzubezahlen und ab und zu größere Sonderzahlungen zu tätigen. Wenn man gerade in finanzieller Not ist, kann man darüber hinaus auch kurzzeitig aussetzen.
Allerdings bringt die Rürup-Rente auch einige Nachteile mit sich. So werden die Beiträge, die in die Rente einbezahlt werden, immer abhängig des entsprechenden Rentenbeginnjahres versteuert. Hier spricht man vom sogenannten Kohortenprinzip. Weiterhin muss man sich darüber im Klaren sein – und das schon vor dem Abschluss des Vertrags – dass eine Kündigung bzw. die Auszahlung des Rückkaufswerts in der Regel ausgeschlossen sind.
Das Kapital, welches einbezahlt worden ist, verfällt vor dem Beginn der Rente bzw. auch nach dem Rentenbeginn, sofern der Versicherte versterben sollte. Allerdings gibt es bei einigen Anbietern der Rürup-Rente die Möglichkeit, eine zusätzliche Police abzuschließen. In diesem Fall spricht man von der Hinterbliebenenrente, welche dann an die Familie ausbezahlt wird. Darüber hinaus ist es nicht möglich, das angesparte Guthaben auf einen anderen Rürup-Renten-Anbieter zu übertragen, falls man mit dem Gedanken spielt, zu wechseln. Es gibt lediglich die Möglichkeit, den bisherigen Vertrag beitragsfrei zu setzen.
Wichtige Informationen zum Vertragsabschluss für die Rürup-Rente
Wer sich für die Rürup-Rente interessiert, sollte sich vorher über viele wichtige Details informieren, bevor es daran geht, einen Vertrag dafür abzuschließen. Im Grunde ist die Basisrente nur dann rentabel, wenn man selbstständig arbeitet und sich im hohen Alter eine Rente wünscht. Man sollte dazu in der Lage sein, die Beiträge regelmäßig und langfristig aufbringen zu können.
Als Erstes gilt es zum Beispiel zu entscheiden, ob man sich für die klassische Form der Rürup-Rente entscheidet oder für eine fondsgebundene Rente. Eine Wechselmöglichkeit sollte unbedingt vorher abgeklärt und dann vertraglich festgehalten werden, denn nicht immer ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
Wenn Sie sich nach verschiedenen Anbietern für die Rürup-Rente umgesehen und entschieden haben, prüfen Sie genau, ob die Versicherungsgesellschaft ein Rürup-Zertifikat vorweisen kann. Dieses zeigt, dass das Unternehmen alle notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt, den Kunden eine staatliche Förderung bieten zu können. Ein solches Zertifikat bedeutet jedoch nicht, dass die Produkte wirklich qualitativ hochwertig sind. Führen Sie also einen umfassenden Vergleich durch! Bewertungen von unabhängigen Vergleichsportalen – wie zum Beispiel Stiftung Warentest – können dabei unter Umständen eine Hilfe sein
Die Kündigung der Rürup-Rente – welche Möglichkeiten gibt es?
Prinzipiell ist es nicht so einfach möglich, eine einmal abgeschlossene Rürup-Rente zu kündigen. Denn auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht so ohne Weiteres möglich. Jedoch besteht für Versicherte die Option, im Zuge eines finanziellen Engpasses die Beitragszahlung für eine Weile stillzulegen. So hat man zumindest kurzzeitig wieder mehr Spielraum. Beachtet werden muss im Falle einer Beitragsbefreiung allerdings, dass die Rente im Alter dann niedriger ausfallen wird, da natürlich Lücken entstehen. Im besten Fall kann man die ausbleibenden Beträge zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzahlen, um die ursprünglich geplante Rente zu erreichen.
Wer erst vor wenigen Tagen den Vertrag für die Rürup-Rente abgeschlossen hat, kann diesen binnen 30 Tage nach Unterzeichnung ohne jegliche Angabe von Gründen wieder kündigen. Wenn der Kunde allerdings nicht über relevante Informationen über die Rürup-Rente informiert worden ist, so kann er das gesamte erste Jahr hindurch wieder kündigen.
Der Grund für das Problem bei der Kündigung liegt bei der staatlichen Förderung, welche sich vor allem aus Steuerersparnissen ergibt. Grundsätzlich kann man alle Beiträge, die man in die Rürup-Rente einzahlt, Jahr für Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Pro Jahr steigt der Freibetrag noch einmal um satte 2%. Der „Preis“ dafür ist allerdings, dass eine vorzeitige Kapitalausschüttung nicht möglich ist. Die Auszahlung der Rürup-Rente kann tatsächlich erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Dann ist ebenfalls keine schlagartige Auszahlung möglich, sondern eine monatlich gleichbleibende Rente.
Hybride bei der Rürup-Rente – was ist das genau?
Relativ neu auf dem Markt sind sogenannte Hybridprodukte bei der Rürup-Rente. Das bedeutet: Nur ein gewisser Teil der Beiträge, die jeden Monat einbezahlt werden, fließen in einen Fonds. Der andere Teil wird dazu genutzt, eine normale Rentenversicherung zu finanzieren. Das verringert den Risikofaktor für den Versicherten enorm. In diesem Fall ist die Rentenversicherung so organisiert, dass zum Beginn der Rente exakt die zu Vertragsbeginn kalkulierte Rente zur Verfügung steht. Darauf gibt es eine Garantie, die vertraglich festgelegt wird. Bei manchen Anbietern besteht zudem die Möglichkeit, eine zusätzliche Gewinnrente zu erhalten, welche aus der Fondsspekulation bezogen wird.